Abmeldung vom Essen
Melden Sie Ihr Kind bis spätestens 7:45 Uhr im Schulbüro krank, im Anschluss informiert das Büro die Küche.
Bei Fehlen ohne Krankmeldung wird das Essen Ihnen in Rechnung gestellt.
Melden Sie Ihr Kind bis spätestens 7:45 Uhr im Schulbüro krank, im Anschluss informiert das Büro die Küche.
Bei Fehlen ohne Krankmeldung wird das Essen Ihnen in Rechnung gestellt.